Um eine .de-Domain zu registrieren, muss der Admin-C der Domain einen deutschen Wohnsitz nachweisen.
Auszug aus den Richtlinien der >> DENIC : "Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juristische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO ) in Deutschland haben. Der administrative Kontakt (admin-c) muß eine natürliche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in Deutschland hat."
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