Hier insbesondere das Jugenschutzgesetz (im Anhang) sowie den Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag - JMStV -im Anhang) -
Sie müssen außerdem die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen sie sich aus den entsprechenden Gesetzen und Anforderungen ergeben.
Über diese Maßnahmen müssen Sie sich selbst informieren.
Gerne helfen wir Ihnen bei der technischen Umsetzung.
Sie benötigen desweiteren auch einen Jugendschutzbeauftragten.
Eine Anlaufstelle ist die fsm - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia
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